Häufige Fragen zu Pflanzenkläranlagen (PKA)
Riecht eine PKA?
Da das Abwasser den Boden unterirdisch durchfließt, sind keine Gerüche wahrnehmbar.
Wie lang ist die Lebensdauer einer Pflanzenkläranlage?
Bei der Lebensdauer der Anlage muß unterschieden werden zwischen dem Pflanzenbeet
an sich und der Anlagentechnik. Zur Anlagentechnik gehören im allgemeinen die Pumpen,
die Schächte (Gruben) und die Leitungen. Die üblichen Nutzungsdauern betragen für
Pumpen 8-12 Jahre und für die Schächte 25 - 40 Jahre.
Durch die Verwendung langlebiger Materialien in allen Bereichen kann die
Lebensdauer der Gesamtanlage erhöht werden.
Nach gängigen Richtlinien (LAWA) können für Pflanzenkläranlagen der heutigen
Generation 25 Jahre Lebensdauer angesetzt werden.
Welche Aufgaben haben die Pflanzen?
Die Hauptreinigungsleistung erbringen die Bodenorganismen. Die Pflanzen haben für die
Reinigung des Abwassers eine eher unbedeutende Rolle. Sie sind aber wichtig, da sie
den Boden hydraulisch "offen" halten. In der Fachwelt setzt sich daher auch immer mehr
der Begriff des "Bewachsenen Bodenfilters" durch.
Wofür gibt es Absetz- bzw. Ausfaulgruben?
Das Abwasser wird in einer Absetz- bzw. Ausfaulgrube vorgereinigt, bevor es in das
Pflanzenbeet geleitet wird. In der Absetzgrube werden die Feststoffe
vom Abwasser getrennt. Der anfallende Schlamm wird entsprechend des Schlammstandes
entsorgt.
Wie unterscheiden sich eine Absetzgrube und eine Ausfaulgrube hinsichtlich ihrer Größe?
Absetzgrube: 500 Liter je angeschlossenen Einwohner, mind. aber 2000 l
Ausfaulgrube: 1500 Liter je angeschlossenen Einwohner, mind. aber 6000 l
Winterbetrieb
Die Fläche der PKA wird für einen sicheren Winterbetrieb dimensioniert. Durch eine
regelmäßige Beschickung und durch das Belassen der abgestorbenen Schilfpflanzen auf
der Beetoberfläche wird ein Einfrieren der Anlage verhindert.
Wie hoch liegen die durchschnittlichen Anschlußkosten für Abwasser in Brandenburg?
Die Anschlußkosten sind in der jeweiligen Gebührensatzung der einzelnen
Abwasserzweckverbände festgelegt.
Sie sind gewöhnlich abhängig von der Größe des Grundstückes, der Geschoßhöhe sowie den
einzelnen Geschoßflächen. Neben den Anschlußkosten fallen zusätzlich noch Grund- und
Verbrauchsgebühren an.
Jeder Abwasserzweckverband kann für sich entscheiden, wie er die Kosten auf welche
Gebühr umschlägt. Daher gibt es Verbände mit geringeren Anschlußkosten und dafür
höheren laufenden Gebührensätzen und umgekehrt.
Genehmigung von Pflanzenkläranlagen
Für den Betrieb einer Pflanzenkläranlage und die Weiterleitung des geklärten Abwassers
in den Untergrund bzw. Vorfluter ist die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde und eine
Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes notwendig. Dafür muß eine Genehmigungsplanung
eingereicht werden, in der Abwasseranfall, Größe des Pflanzenbeetes, Verbleib des
gereinigten Abwassers etc. erläutert sein müssen.
Diese wasserrechtliche Erlaubnis wird auch für jede andere Lösung der
Abwasserentsorgung auf dem eigenen Grundstück benötigt. Darüber hinaus ist für jede
Kleinkläranlage die Selbstüberwachung und ein Wartungsvertrag mit einer
qualifizierten Firma erforderlich.