Häufige Fragen zu Pflanzenkläranlagen (PKA)

Riecht eine PKA?
Da das Abwasser den Boden unterirdisch durchfließt, sind keine Gerüche wahrnehmbar.

Wie lang ist die Lebensdauer einer Pflanzenkläranlage?
Bei der Lebensdauer der Anlage muß unterschieden werden zwischen dem Pflanzenbeet an sich und der Anlagentechnik. Zur Anlagentechnik gehören im allgemeinen die Pumpen, die Schächte (Gruben) und die Leitungen. Die üblichen Nutzungsdauern betragen für Pumpen 8-12 Jahre und für die Schächte 25 - 40 Jahre.
Durch die Verwendung langlebiger Materialien in allen Bereichen kann die Lebensdauer der Gesamtanlage erhöht werden.
Nach gängigen Richtlinien (LAWA) können für Pflanzenkläranlagen der heutigen Generation 25 Jahre Lebensdauer angesetzt werden.

Welche Aufgaben haben die Pflanzen?
Die Hauptreinigungsleistung erbringen die Bodenorganismen. Die Pflanzen haben für die Reinigung des Abwassers eine eher unbedeutende Rolle. Sie sind aber wichtig, da sie den Boden hydraulisch "offen" halten. In der Fachwelt setzt sich daher auch immer mehr der Begriff des "Bewachsenen Bodenfilters" durch.

Wofür gibt es Absetz- bzw. Ausfaulgruben?
Das Abwasser wird in einer Absetz- bzw. Ausfaulgrube vorgereinigt, bevor es in das Pflanzenbeet geleitet wird. In der Absetzgrube werden die Feststoffe vom Abwasser getrennt. Der anfallende Schlamm wird entsprechend des Schlammstandes entsorgt.

Wie unterscheiden sich eine Absetzgrube und eine Ausfaulgrube hinsichtlich ihrer Größe?
Absetzgrube: 500 Liter je angeschlossenen Einwohner, mind. aber 2000 l
Ausfaulgrube: 1500 Liter je angeschlossenen Einwohner, mind. aber 6000 l

Winterbetrieb
Die Fläche der PKA wird für einen sicheren Winterbetrieb dimensioniert. Durch eine regelmäßige Beschickung und durch das Belassen der abgestorbenen Schilfpflanzen auf der Beetoberfläche wird ein Einfrieren der Anlage verhindert.

Wie hoch liegen die durchschnittlichen Anschlußkosten für Abwasser in Brandenburg?
Die Anschlußkosten sind in der jeweiligen Gebührensatzung der einzelnen Abwasserzweckverbände festgelegt.
Sie sind gewöhnlich abhängig von der Größe des Grundstückes, der Geschoßhöhe sowie den einzelnen Geschoßflächen. Neben den Anschlußkosten fallen zusätzlich noch Grund- und Verbrauchsgebühren an.
Jeder Abwasserzweckverband kann für sich entscheiden, wie er die Kosten auf welche Gebühr umschlägt. Daher gibt es Verbände mit geringeren Anschlußkosten und dafür höheren laufenden Gebührensätzen und umgekehrt.

Genehmigung von Pflanzenkläranlagen
Für den Betrieb einer Pflanzenkläranlage und die Weiterleitung des geklärten Abwassers in den Untergrund bzw. Vorfluter ist die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde und eine Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes notwendig. Dafür muß eine Genehmigungsplanung eingereicht werden, in der Abwasseranfall, Größe des Pflanzenbeetes, Verbleib des gereinigten Abwassers etc. erläutert sein müssen.
Diese wasserrechtliche Erlaubnis wird auch für jede andere Lösung der Abwasserentsorgung auf dem eigenen Grundstück benötigt. Darüber hinaus ist für jede Kleinkläranlage die Selbstüberwachung und ein Wartungsvertrag mit einer qualifizierten Firma erforderlich.